Es gibt verschiedene Wege zu helfen
Möchten Sie die BÜRGERSTIFTUNG HOSPIZ NORDHEIDE durch eine Zuwendung unterstützen, oder wünschen Sie Auskünfte oder Beratung, dann wenden Sie sich bitte wie folgt an uns :
Der Staat hilft mit
Generell gilt, dass alle Formen finanzieller Zuwendungen an die BÜRGERSTIFTUNG HOSPIZ NORDHEIDE ganz oder zumindest zu einem grossen Teil steuerbefreit sind.
Während SPENDEN und ZUSTIFTUNGEN als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstgrenzen gemäß EStG steuermindernd geltend gemacht werden können, sind Zuwendungen aus Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.
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Vielen Dank!